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   RG, 26.04.1910 - Rep. VII. 355/09   

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https://dejure.org/1910,240
RG, 26.04.1910 - Rep. VII. 355/09 (https://dejure.org/1910,240)
RG, Entscheidung vom 26.04.1910 - Rep. VII. 355/09 (https://dejure.org/1910,240)
RG, Entscheidung vom 26. April 1910 - Rep. VII. 355/09 (https://dejure.org/1910,240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Rechtliche Stellung des Agenten (Generalagenten, Bezirksdirektors) einer Versicherungsgesellschaft. 2. Inwieweit muß die Versicherungsgesellschaft die Erläuterungen gegen sich gelten lassen, die der Agent dem Versicherungsnehmer über den Inhalt des abzuschließenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lebensversicherung.; Rechtsstellung des Agenten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 73, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Die Beklagte haftet aber wegen der Vertrauensstellung, die die Aachener Bank als ihre Versicherungsagentin innehatte, jedenfalls deshalb nicht, weil den Kläger an seinem Irrtum ein erhebliches eigenes Verschulden getroffen hat und in derartigen Fällen die gewohnheitsrechtliche Haftung entfällt (RGZ 86, 128, 132; 73, 302; BGHZ 2, 87).
  • OLG Hamm, 13.03.2019 - 20 U 183/18

    Wirksamkeit der Einschränkung von Auszahlungen in den Allgemeinen Bedingungen

    Denn diese griff nur für den Fall, dass der Versicherer einen Versicherungsagenten (d. h. Versicherungsvertreter) oder einen organschaftlichen / rechtsgeschäftlichen Vertreter für die Vertragsanbahnung einschaltet und es dabei zu Missverständnissen über den Deckungsumfang kommt (vgl. BGH Urt. v. 4.7.1989 - VI ZR 217/88, BGHZ 108, 200 = juris Rn. 14; BGH Urt. v. 15.3.1978 - IV ZR 115/76, r+s 1978, 134 = juris Rn. 18; BGH Urt. v. 1.3.1972 - IV ZR 107/70, VersR 1972, 530 = juris Rn. 18; BGH Urt. v. 20.6.1963 - II ZR 199/61, BGHZ 40, 22 = juris Rn. 5; BGH Urt. v. 9.5.1951 - II ZR 8/51, BGHZ 2, 87 = juris Rn. 5; RG Urt. v. 26.4.1910 - VII 355/09, RGZ 73, 302) .
  • OLG Frankfurt, 05.11.1981 - 3 U 36/81

    Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Einbruchsdiebstahlversicherung

    Ihre Schranke hat diese Erfüllungshaftung (vgl. dazu etwa RGZ 147, 186 ff., 188; BGHZ 2, 87 ff., 92) jedoch dort, wo den Versicherungsnehmer an seinem vom Agenten (Versicherungsvertreter) veranlaßten Irrtum ein erhebliches Eigenverschulden trifft; denn dann sind seine, des Versicherungsnehmers, Interessen weniger schutzwürdig als die des Versicherers (vgl. RGZ 86, 128, 132, RGZ 73, 302; BGH NJW 63, 1978).
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